PB 8.5-2: Vorbeugungsmaßnahmen
1 Ziel und Zweck
Zur Vorbeugung gegen Qualitäts- und Umweltprobleme und zur kontinuierlichen Verbesserung werden gezielte Einzelmaßnahmen, beziehungsweise geplante systematische Maßnahmen ergriffen.
2 Geltungsbereich
Diese Prozessbeschreibung gilt für alle Abteilungen des Unternehmens.
3 Begriffe
Vorbeugungsmaßnahme
Maßnahme, die zur Beseitigung der Ursache eines möglichen Fehlers oder einer anderen, möglicherweise unerwünschten, Situation ergriffen wird.
4 Zuständigkeiten
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mögliche Fehlerursachen oder Verbesserungsvorschläge an den Leiter der jeweiligen Abteilung zu melden. Die Leiter der Fachabteilungen entscheiden zusammen mit dem QM-/UM-Beauftragten ob eine Vorbeugungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme veranlasst wird.
5 Ablauforganisation
5.1 Notwendigkeit von Vorbeugungsmaßnahmen
Zur Erkennung systematischer Fehler und zur Vorbeugung werden Prüf-, Qualitäts- und Korrekturberichte regelmäßig ausgewertet, Verfahren und Abläufe überprüft sowie Beschwerden und Hinweise untersucht. Anlass für Verbesserungsmaßnahmen können auch Vorschläge von Mitarbeitern sein.
5.2 Durchführen von Vorbeugungsmaßnahmen
Sofern Vorbeugungsmaßnahmen erforderlich sind, werden diese durch den QM-/UM-Leiter veranlasst. Für die Durchführung der Maßnahmen sind die vom möglichen Fehler betroffenen Abteilungen zuständig.
Nach Abschluss der Vorbeugungsmaßnahmen werden diese protokolliert und soweit nötig Änderungen von Unterlagen und Verfahren veranlasst. Die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen wird vom QM-/UM-Leiter überprüft.
Bei Korrekturmaßnahmen, die einen Lieferanten betreffen, nimmt der Einkauf Kontakt mit dem Lieferanten auf und klärt das Problem. Es wird eine Stellungnahme angefordert, die der QM-/UM-Leiter begutachtet.
5.2.1 Prozessdiagramm- Vorbeugemaßnahmen
6 Dokumentation
Protokoll der Vorbeugungsmaßnahme
7 Änderungsdienst
Der Änderungsdienst dieser PB wird vom QM-/UM-Beauftragten vorgenommen.
8 Hinweise und Mitgeltende Unterlagen
8.1 Mitgeltende Unterlagen
- keine -
8.2 Hinweise
- keine -
9 Anlagen
- keine –